Persönliche Assistenz

Gemeinsam für ein selbstbestimmtes Leben

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 20. März 2020
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Persönliche Assistent eines älteren Mannes schiebt schnell und gut gelaunt seinen Klienten im Rollstuhl

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Einleitung

Das Leben in einer eigenen Wohnung, das Studium an der Universität und einfach mal ins Kino gehen, das ist für Menschen mit Behinderung, die nicht ohne Hilfe durch einen Pflegedienst oder Angehörige leben können, häufig ein Problem. Die persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, für Menschen mit Behinderung unabhängig von einem Pflegedienst oder der Familie, selbstbestimmt leben zu können.

Beitragsübersicht

Was macht eine persönliche Assistenz?

Bildlich betrachtet, leiht eine persönliche Assistenz dem Menschen mit Einschränkung ihre Arme und Beine. Das heißt, sie übernimmt die Aufgaben, die der Mensch mit Behinderung nicht selbst erledigen kann. Das betrifft die Bereiche des Lebens, in denen die Hilfe benötigt wird. Zum Beispiel folgende:

  • Pflege
  • Begleitung
  • Haushalt

Wie wird persönliche Assistenz beantragt?

Die Leistung, über welche die persönliche Assistenz in der Regel organisiert wird, heißt persönliches Budget. Dieses muss beim Kostenträger beantragt werden. Für die persönliche Assistenz kommen verschiedene Kostenträger infrage. Das hängt davon ab, in welchem Bereich der Mensch mit Behinderung die Assistenz benötigt. Der häufigste Kostenträger bei einem persönliches Budget ist das Sozialamt. An dieses wird ein formloser Antrag auf ein persönliches Budget geschickt. Das Amt prüft dann, ob es der richtige Ansprechpartner ist. Ist das Amt zuständig, so wird es den Antrag bearbeiten. Sind die Sachbearbeiter jedoch der Meinung, dass das Sozialamt nicht der richtige Ansprechpartner ist, zum Beispiel weil der Antragsteller verbeamtet ist, so wird es das Sozialamt den Antrag automatisch an den richtigen Kostenträger weiterleiten.

Was muss im Antrag auf
das persönliche Budget stehen?

Ein Antrag auf ein persönliches Budget für Assistenz sollte am besten als Brief geschrieben werden. Je mehr Informationen der Kostenträger schon durch den Antrag erhält, je schneller und unkomplizierter kann die Bearbeitung erfolgen.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich entscheidet, ob man die persönliche Assistenz selbst organisieren möchte (Arbeitgebermodell) oder ob das ein Dienstleister, beispielsweise ein Assistenzdienst, übernehmen soll (Dienstleistermodell). Wenn man sich für einen Dienstleister entscheidet, kann der Antrag auch direkt gemeinsam mit dem Dienstleister gestellt werden. Das kann sinnvoll sein, da der Dienstleister dem Antrag gegebenenfalls direkt eine Kalkulation der Kosten beilegen kann.

Neben der gewünschten Form der persönlichen Assistenz sollte im Antrag auch stehen welche Hilfe benötigt wird. Dafür bietet sich eine Auswahl aus folgenden Bereichen an:

  • Behandlungspflege (Beatmung, Ernährungssonde etc.)
  • Grundpflege (Duschen, Toilettengang, Anziehen)
  • Haushalt (Putzen, Kochen etc.)
  • Begleitung (zu Terminen, Veranstaltungen, ins Kino)
  • Arbeit (wenn Hilfe am Arbeitsplatz notwendig ist)

Welcher Kostenträger
ist für mich zuständig?

Auf Grund der Vielfalt der Gründe für eine persönliche Assistenz gibt es auch vielfältige Kostenträger. Diese sind in Abhängigkeit vom Einzelfall und des Assistenzbedarfes zuständig. Pauschal lässt sich nicht immer beantworten, wer jetzt zuständig ist. Es kann auch sein, dass mehrere Ämter zeitgleich zuständig sind. Das heißt dann trägerübergreifendes persönliches Budget.

Grundsätzlich sind aber alle dazu verpflichtet den Antrag auf ein persönliches Budget an die richtige Stelle weiterzuleiten. Dadurch braucht man weniger Sorge zu haben, dass der Antrag nicht bei dem richtigen Amt ankommt.

Einen Antrag auf ein persönliches Budget kann an folgende Stellen richten:
  • Sozialamt
  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Integrationsamt
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jugendamt
  • und viele mehr …

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen,
um persönliche Assistenz zu bekommen?

Um persönliche Assistenz zu bekommen, muss man von einer Behinderung bedroht sein oder eine Behinderung haben. Diese Behinderung muss Auswirkungen auf die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung haben. Wenn man zum Beispiel eine Begleitung braucht, um ins Kino zu gehen und es ohne die Begleitung nicht geht, so kann ein persönlicher Assistent für die Begleitung bei Freizeitaktivitäten beantragt werden.

Ein festgestellter Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung (GdB) sind bei der Antragstellung hilfreich aber keine Bedingung oder Voraussetzung.

Wie hoch ist das persönliche Budget
für persönliche Assistenz?

Das persönliches Budget für persönliche Assistenz wird individuell berechnet. Jeder Mensch mit Behinderung ist einzigartig und braucht deshalb unterschiedlich viel Pflege, Betreuung oder/ und Unterstützung. Je mehr Hilfe ein Mensch mit Behinderung braucht, je höher wird das persönliches Budget ausfallen, um diese Hilfe zu bezahlen.

Wo kann ich Hilfe bekommen?

Die Beantragung und Organisation der persönlichen Assistenz ist herausfordernd und bedarf einiges an Hintergrundwissen. Deshalb ist es wichtig, sich vorab zu informieren worauf man bei seiner individuellen Situation achten muss und welche zusätzlichen Posten (zum Beispiel Sozialversicherung der Assistenten) in der Kalkulation zu beachten sind. Es gibt verschiedene Dienstleister und Organisationen, die in der persönlichen Assistenz beratend und unterstützend aktiv sind.

Die angesprochenen Kostenträger haben beispielsweise eine Pflicht zur Aufklärung über die wichtigen Eckpunkte. Diese Beratung ist aber häufig durch wirtschaftliche Interessen des Kostenträgers beeinflusst und somit nicht unabhängig, beziehungsweise manchmal sogar unvollständig.

Assistenzdienste helfen deshalb beim Beantragen und Verwalten des persönlichen Budgets. Für diese zahlen Betroffene jeden Monat einen festgelegten Betrag. Dafür wird Betroffenen die Kommunikation mit dem Kostenträger abgenommen. Zudem übernehmen Assistenzdienste wichtige Verwaltungsarbeiten wie das Anmelden und Abmelden bei der Sozialversicherung oder der Minijobzentrale sowie auch die monatliche Lohnabrechnungen der persönlichen Assistenz.

Die ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine eingerichtete Beratungsmöglichkeit, die es in fast jeder Stadt gibt. Häufig sind hier Betroffene für Betroffene im Einsatz. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich und hilft neuen Assistenzbedürftigen sich in der persönlichen Assistenz zurecht zu finden und korrekte Antworten auf die vielen Fragen zu erhalten. Zudem unterstützen die Beratungsstellen auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren Teams.

Link-Tipp

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Achtet bei der Wahl der Teilhabeberatungsstelle darauf, dass sich diese explizit mit persönlicher Assistenz auskennt. Informationen dazu findet Ihr auf folgender Webseite:

Zusammenfassung und Fazit

Die persönliche Assistenz ist eine Leistungsform, für Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt leben möchten. Um persönliche Assistenz zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf ein persönliches Budget bei einem Kostenträger stellen. Die persönliche Assistenz kann im Arbeitgebermodell oder im Dienstleistermodell organisiert werden. Optimalerweise entscheidet sich der Antragsteller, bevor einen Antrag stellt, welches Modell gewählt werden soll.

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