Grad der Behinderung (GdB)

Maßeinheit zur Angabe der Einschränkung von chronisch Kranken und Behinderten

Autor: Laura Mench
aktualisiert: 09. Februar 2024
veröffentlicht: 17. März 2020
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Lupe vergrößert den Grad der Behinderung (GdB) auf dem Schwerbehindertenausweis

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Einleitung

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit und zeigt an, wie stark die Einschränkungen sind, die Betroffene durch eine Krankheit oder Behinderung haben. Der Grad der Behinderung (GdB) dient Behörden und anderen Stellen als Orientierungshilfe für die Inanspruchnahme von Leistungen durch Betroffene.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird während des Antragsverfahrens auf einen Schwerbehindertenausweis festgelegt.Verbessert oder verschlechtert sich die Einschränkung, so kann der Grad der Behinderung (GdB) neu eingeschätzt werden. Er wird auf der Rückseite – bei den Merkzeichen – auf dem Schwerbehindertenausweis abgedruckt.

Beitragsübersicht

Wie wird der
Grad der Behinderung (GdB) berechnet?

Die Berechnung des Grad der Behinderung (GdB) orientiert sich an der GdB-Tabelle. Hier sind Behinderungen festgelegt und mit der entsprechenden Zahl (Einzel-GdB) angegeben. Viele Menschen mit Behinderung haben mehrere Einschränkungen. In diesem Fall werden die einzelnen Zahlen nicht einfach zusammengerechnet, sie werden zusammengefasst und in ihrer gesamten Auswirkung eingeschätzt.

Grundsätzlich entscheidet ein Gutachter über die Höhe des Grad der Behinderung (GdB), welcher immer in 10er Schritten angegeben wird.

Wer legt den
Grad der Behinderung (GdB) fest?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird beim Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis festgelegt. Dies übernimmt das örtliche Versorgungsamt. Das geschieht bei der Erstbeantragung meistens durch eine Begutachtung. Hierfür muss man zu einem Amtsarzt, der dann eine Einschätzung darüber abgibt, wie hoch der Grad der Behinderung (GdB) sein kann.

Bei einer Veränderung der Einschränkungen kann das Amt auch nach Aktenlage entscheiden. Dafür ist es hilfreich, wenn dem Antrag auf eine höhere Stufe detaillierte Informationen zur Verschlechterung beilegt werden. Diese helfen dem Amt dann bei einer Entscheidung nach Aktenlage. Diese weiteren Informationen sind aber keine Pflicht. Insofern keine Entscheidung nach Aktenlage möglich ist, erfolgt eine individuelle, meist persönliche Prüfung durch einen Experten.

Wie hoch kann der
Grad der Behinderung (GdB) sein?

Der Grad der Behinderung (GdB) liegt immer zwischen 20 und 100. Ab einem Grad der Behinderung (GdB)von 50 gilt der Betroffene als schwerbehindert. Dieser bekommt dann auch einen Schwerbehindertenausweis.

Oft wird der Grad der Behinderung (GdB) mit Prozenten verwechselt. Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine eigene Maßeinheit und braucht somit kein %-Zeichen. Dennoch wird der Grad der Behinderung (GdB) oftmals, umgangssprachlich mit x-% angegeben, was nichts an der Höhe der Einschränkung ändert.

Wem muss ich meinen
Grad der Behinderung (GdB) verraten?

Es ist keine Pflicht, anderen Menschen zu sagen, dass man einen Grad der Behinderung (GdB) und einen Schwerbehindertenausweis hat. Es ist aber immer hilfreich, wenn man Anträge für spezielle Leistungen stellt oder sich auf eine Arbeitsstelle bewirbt. Nur wenn der Arbeitgeber oder das Amt weiß, dass man schwerbehindert ist, kann man Nachteilsausgleiche bekommen.

Welche Nachteilsausgleiche bringt
der Grad der Behinderung (GdB)?

Die Höhe des Grad der Behinderung (GdB) hat Auswirkungen auf die Nachteilsausgleiche, die man bekommen kann. Hier einige Beispiele dafür:

Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz

Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung sollen bei Bewerbungsverfahren bevorzugt behandelt werden. Außerdem bekommen Sie eine Woche Zusatzurlaub und sind von Mehrarbeit befreit. Wenn der Arbeitsplatz auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Menschen angepasst werden muss, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss beim Integrationsamt beantragen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 kann ein Mensch mit Behinderung mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Ist dies der Fall, so gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber dem Betroffenen kündigen möchte, so muss das mit dem Integrationsamt abgestimmt sein.

Nachteilsausgleiche bei Steuerzahlungen

Umso höher der Grad der Behinderung (GdB) der Behinderung ist, umso höher wird der Betrag, der bei einer Steuererklärung Freibetrag genannt wird. Das heißt, dass zusätzlich zu den gängigen Freibeträgen für alle, weiteres Einkommen steuerfrei (Freibetrag) ist.

Nachteilausgleich bei Telefon- und/oder Handyvertrag

Einige Anbieter von Festnetztelefon- und Handyverträgen bieten Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung Rabatte bei ihren Tarifen. Betroffene sollten dazu direkt bei Ihrem Anbieter nachfragen.

Nachteilsausgleich durch das Parken auf Behindertenparkplätzen

Ein Behindertenparkplatz (siehe Beitrag Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung darf nur von Menschen benutzt werden, die einen zusätzlichen Ausweis für diesen Parkplatz haben. Diesen Parkausweis gibt es in zwei verschiedenen Arten:

Orangene Parkausweis:

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann die orangene Parkerleichterung beantragt werden. Es ist eine zusätzliche Karte, die beim Parken auf einem Behindertenparkplatz in die Scheibe des Autos gelegt werden muss. Diese gilt nur in Deutschland. (Weitere Informationen)

Blaue EU-Parkausweis:

Den blauen Parkausweis bekommen schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG oder BI im Schwerbehindertenausweis. Er kann in ganz Europa genutzt werden. Der blaue Parkausweis erlaubt dem Besitzer auch mit einem Dieselauto in die Umweltzone zu fahren (Weitere Informationen).

Nachteilsausgleich durch die ermäßigte BahnCard

Bahnfahren ersetzt für viele Menschen mit Behinderung das Auto und bietet eine gute Möglichkeit selbstbestimmt zu reisen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 kann eine BahnCard günstiger erworben werden. Außerdem hilft die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn Menschen, die auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind, beim Ein- und Aussteigen in den Zug. Wer Hilfe braucht muss sich mindestens einen Tag vorher per Telefon anmelden.
Mit einem Beiblatt und einer Wertmarke, die bei bestimmten Merkzeichen beantragt oder gekauft werden kann, kann man mit dem öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Bus) außerdem kostenlos fahren. Wenn das Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises vorhanden ist, fährt eine Begleitperson kostenlos mit.

Nachteilsausgleich durch eine Ermäßigung bei der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von jeder Stadt festgelegt. Wenn ein Mensch mit Behinderung einen Hund hat, kann er bei der Stadt eine Ermäßigung beantragen. Welcher Grad der Behinderung (GdB) dafür notwendig ist, hängt von der jeweiligen Stadt ab. Meistens stehen diese Informationen auf der Webseite oder können telefonisch erfragt werden.

Zusammenfassung und Fazit

Um noch einmal zusammenzufassen, der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit, die eine Orientierungshilfe für Behörden ist, wie schwer die Einschränkung eines Menschen ist. Er steht immer als Zahl auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises drauf. Je höher der Grad der Behinderung (GdB), je mehr Nachteilsausgleiche, die sich auf den Grad der Behinderung (GdB) beziehen, kann der Mensch mit Behinderung nutzen. Ein Mensch gilt als schwerbehindert, wenn er mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) 50 hat.

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